Bestattungsvorsorge
Vielleicht haben Sie bereits klar definierte Pläne, möglicherweise aber eher eine grobe Vorstellung, wie Sie später einmal die ewige Ruhe finden möchten. Soll es ein Erdgrab, eine Feuerbestattung oder eine andere Beisetzungsform sein? Haben Sie Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier? Oder wie der Grabstein aussehen soll? Oder ist Ihnen etwas anders besonders wichtig? Vor allen Dingen aber: Kennen Ihre Angehörigen alle diese Wünsche?
Nur in seltenen Fällen lautet die Antwort auf die letzte Frage: „Ja!“ Deshalb schlagen wir Ihnen vor, Ihre Verfügungen mit einer Bestattungsvorsorge festzulegen. Diese wird bei uns hinterlegt, und im Sterbefall sorgen wir für die zuverlässige Umsetzung Ihrer Wünsche. Wie detailliert Sie den Abschied planen, bleibt dabei ganz Ihnen überlassen. Falls sich während der Vertragslaufzeit Änderungen Ihrer Wünsche ergeben, lassen sich Ihre Verfügungen unproblematisch anpassen.
In Ergänzung bieten wir Ihnen auch die finanzielle Absicherung der Kosten für die Realisierung Ihrer Entscheidungen an. Wir kalkulieren transparent und seriös, damit Sie den errechneten Betrag sicher auf einem treuhänderisch verwalteten Konto festlegen.

Von diesem Konto werden später alle Positionen, die Sie in der Bestattungsvorsorge definiert haben, beglichen.
Für Sie bedeuten diese Maßnahmen das gute Gefühl, alles geregelt zu haben, dass alle Ihre Wünsche tatsächlich umgesetzt werden und nicht am Budget scheitern – und dass Ihren Angehörigen schwere Entscheidungen und finanzielle Belastungen erspart bleiben.
Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die Bestattungsvorsorge kostenlos und unverbindlich.
Podcast
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Verfügungen / Vollmachten /Erbrecht

Das ganze Leben haben wir eigenverantwortlich gehandelt. Wollen Sie diese Selbstständigkeit aufgeben? Einige Vorkehrungen für die letzten Tage, Stunden und das Lebensende sind jedem Menschen anzuraten.
Eine Patientenverfügung legen Sie am besten mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt fest. Mit dieser Verfügung bestimmen Sie, welche Medikationen, Therapien oder lebenserhaltenden Maßnahmen Sie ein Anspruch nehmen wollen, und welche Sie ausschließen. Die Patientenverfügung ist für die behandelnden Mediziner bindend, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern. Ihren Angehörigen bleiben so schwierige und schmerzvolle Entscheidungen erspart.
Die Patientenverfügung lässt sich sinnvoll mit einer Vorsorgevollmacht ergänzen, in der eine Person bestimmt wird, die an Ihrer Stelle Entscheidungen treffen soll – auch in finanzieller Hinsicht.
Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit eines Testaments. Es wird dann sinnvoll, wenn Sie bestimmte Hinterlassenschaften einem Menschen vermachen wollen, der nach der gesetzlichen Erbfolge keinen Anspruch hätte. Dabei muss es nicht um hohe finanzielle Werte gehen, sondern auch, wenn es sich um Objekte mit ideellem Wert handelt, kann ein Testament für ein wunschgemäßes Vererben sorgen.
Dokumente zum Download
Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.